JUGENDSCHUTZ

Der Umgang mit Glücksspiel muss bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen besonders aufmerksam beobachtet werden. Aufgrund ihrer Entwicklungsstufe neigen sie dazu, ihre eigenen Grenzen zu überschreiten. Beim Glücksspiel können solche Grenzerfahrungen stimuliert werden, was das Risiko einer Sucht erheblich erhöhen kann.

Wir stehen für klare Regeln im Thema Jugendschutz

Es ist wichtig, im Glücksspielbereich beim Jugendschutz besonders sorgfältig zu sein.

Altersbeschränkung geregelt nach allgemeinem Gesetz

Bei gesetzlich vorgeschriebenen Altersbeschränkungen halten wir uns penibel an die Vorschriften und kontrollieren diese streng. Allerdings gibt es im Lotteriewesen keine spezifischen Bestimmungen für den Jugendschutz. Hier greifen lediglich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie unterschiedliche Jugendschutzvorschriften der einzelnen Bundesländer. 

Wir weiten unsere Vorgaben noch weiter aus

Um eine bestmögliche Absicherung für Jugendliche zu gewährleisten, haben Casinos Austria und die Österreichischen Lotterien zusätzliche Vorgaben eingeführt. Die gesetzlichen Bestimmungen allein halten wir nämlich für unzureichend.

Ab welchem Alter darf am Glücksspiel teilgenommen werden?

Klassische Lotterien ab 16 bzw. 18 Jahren

Die Österreichischen Lotterien haben im April 2009 eine freiwillige Selbstbeschränkung, strenger als die gesetzlichen Vorschriften, eingeführt. Die Altersgrenze für den Verkauf von Lotterie-Spielen sowie die Auszahlung von Gewinnen wurde auf das vollendete 16. Lebensjahr festgelegt, während für die Teilnahme an der Klassenlotterie das vollendete 18. Lebensjahr erforderlich ist.

Wie wird das überprüft?

Unsere Vertriebspartner:innen sind vertraglich dazu verpflichtet, Altersgrenzen einzuhalten. Im Rahmen von Mystery Shoppings durch eine unabhängige Agentur werden sie systematisch überprüft. Verstöße werden sanktioniert und können bis zur Vertragsauflösung führen.

Casinos, WINWIN und win2day ab 18 Jahren

Die Altersgrenze für den Besuch von Casinos und WINWIN-Lokalen ist im österreichischen Glücksspielgesetz festgelegt (§ 25 Absatz 1 und § 5 Absatz 4 ) und beträgt 18 Jahre. Eine amtliche Lichtbildausweisvorlage ist erforderlich, um das Alter zu überprüfen.

Die Altersbeschränkung gilt auch für die Registrierung und Teilnahme an den Spielen und Sportwetten auf der Internet-Spieleseite win2day, wie es in den Spielbedingungen und im Konzessionsbescheid des Finanzamtes Österreich verankert ist.

tipp3-Sportwetten ab 18 Jahren

Für die Teilnahme am Sportwetten-Programm von tipp3 gilt eine Altersbeschränkung von 18 Jahren.

Obwohl Sportwetten in Österreich nicht als Glücksspiel eingestuft werden und somit nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen, sind sie auf landesgesetzlicher Ebene in jedem Bundesland geregelt. Einheitlich setzen alle Landeskonzessionen das vollendete 18. Lebensjahr als Voraussetzung für die Teilnahme an Sportwetten fest.