JUGENDSCHUTZ
Der Umgang mit Glücksspiel muss bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen besonders aufmerksam beobachtet werden. Aufgrund ihrer Entwicklungsstufe neigen sie dazu, ihre eigenen Grenzen zu überschreiten. Beim Glücksspiel können solche Grenzerfahrungen stimuliert werden, was das Risiko einer Sucht erheblich erhöhen kann.
Wir stehen für klare Regeln im Thema Jugendschutz
Es ist wichtig, im Glücksspielbereich beim Jugendschutz besonders sorgfältig zu sein.
Altersbeschränkung geregelt nach allgemeinem Gesetz
Bei gesetzlich vorgeschriebenen Altersbeschränkungen halten wir uns penibel an die Vorschriften und kontrollieren diese streng. Allerdings gibt es im Lotteriewesen keine spezifischen Bestimmungen für den Jugendschutz. Hier greifen lediglich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie unterschiedliche Jugendschutzvorschriften der einzelnen Bundesländer.
Wir weiten unsere Vorgaben noch weiter aus
Um eine bestmögliche Absicherung für Jugendliche zu gewährleisten, haben Casinos Austria und die Österreichischen Lotterien zusätzliche Vorgaben eingeführt. Die gesetzlichen Bestimmungen allein halten wir nämlich für unzureichend.
Ab welchem Alter darf am Glücksspiel teilgenommen werden?
Klassische Lotterien ab 18 Jahren
Die Österreichischen Lotterien haben mit Juli 2023 die freiwillige Selbstbeschränkung, deutlich strenger als die gesetzlichen Vorschriften, erneut erweitert. Seit 2009 war die Teilnahme an Lotteriespielen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Ausgenommen war hier die Klassenlotterie, deren Teilnahme ein Alter von 18 Jahren voraussetzte. Mit 10. Juli 2023 wurde die Altersgrenze für den Verkauf aller Lotterie-Spiele sowie für die Auszahlung von Gewinnen auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben.
Wie wird das überprüft?
Unsere Vertriebspartner:innen sind vertraglich dazu verpflichtet, Altersgrenzen einzuhalten. Im Rahmen von Mystery Shoppings durch eine unabhängige Agentur werden sie systematisch überprüft. Verstöße werden sanktioniert und können bis zur Vertragsauflösung führen.
Casinos, WINWIN und win2day ab 18 Jahren
Die Altersgrenze für den Besuch von Casinos und WINWIN-Lokalen ist im österreichischen Glücksspielgesetz festgelegt (§ 25 Absatz 1 und § 5 Absatz 4 ) und beträgt 18 Jahre. Eine amtliche Lichtbildausweisvorlage ist erforderlich, um das Alter zu überprüfen.
Die Altersbeschränkung gilt auch für die Registrierung und Teilnahme an den Spielen und Sportwetten auf der Internet-Spieleseite win2day, wie es in den Spielbedingungen und im Konzessionsbescheid des Finanzamtes Österreich verankert ist.
tipp3-Sportwetten ab 18 Jahren
Für die Teilnahme am Sportwetten-Programm von tipp3 gilt eine Altersbeschränkung von 18 Jahren.
Obwohl Sportwetten in Österreich nicht als Glücksspiel eingestuft werden und somit nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen, sind sie auf landesgesetzlicher Ebene in jedem Bundesland geregelt. Einheitlich setzen alle Landeskonzessionen das vollendete 18. Lebensjahr als Voraussetzung für die Teilnahme an Sportwetten fest.