RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Glücksspielgesetz bildet gesetzliche Basis

Die rechtliche Grundlage und damit die Basis für das Spielangebot der einzelnen Unternehmen unserer Unternehmensgruppe ist das Glücksspielgesetz (GSpG) 1989, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung sowie die erläuternden Bemerkungen hierzu und der aufgrund dieser rechtlichen Grundlage erlassene Konzessionsbescheid.

Neben den erwähnten gesetzlichen Grundlagen kommt für die Durchführung der Elektronischen Lotterien in Form von Video Lottery Terminals die Automatenglücksspielverordnung 2012, BGBL Nr.69/2012 in der jeweils geltenden Fassung hinzu.

Die wesentliche Zielsetzung der in Österreich bestehenden Regelung des Glücksspielwesens ist der Schutz der Spielteilnehmer:innen vor einem Überangebot und vor unseriösen Anbietern. In den erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz wird diese Aufgabe beschrieben: „… eine in Staaten mit gänzlichem Glücksspielverbot zu beobachtende Abwanderung des Glücksspiels in die Illegalität wird vermieden, gleichzeitig erhält der Staat die Möglichkeit, die nun auf legaler Basis betriebenen Glücksspiele zu überwachen. Diese Überwachung muss als oberste Zielsetzung den Schutz des einzelnen Spielers vor Augen haben.“

Darüber hinaus dient ein strenges Konzessionssystem, wie im österreichischen Glücksspielregime normiert ist, der Geldwäsche- und Kriminalitätsvorbeugung.

Sportwetten sind kein Glücksspiel

Sportwetten fallen in Österreich nicht unter das Glücksspielmonopol des Bundes und sind daher nicht im Österreichischen Glücksspielgesetz normiert. Sportwetten sind Landessache und daher in jedem Bundesland separat geregelt. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. als Tochterunternehmen der Österreichischen Lotterien Ges.m.b.H. hält in allen neun Bundesländern entsprechende Bewilligungen für die Durchführung von Sportwetten und bietet ihr Angebot unter der Marke tipp3 an.